Aktueller Lottojackpot

Lotto Mecklenburg-Vorpommern

Lottoschein Lotto Mecklenburg-Vorpommern = Lotto MV (Abbildung ähnlich)

Lotto Mecklenburg-Vorpommern ist die staatliche Lotteriegesellschaft mit Sitz in Rostock und ist ein Unternehmen mit staatlicher Beteiligung. Sie ist Mitglied im Deutschen Lotto- und Totoblock und heißt offiziell "Verwaltungsgesellschaft LOTTO und TOTO in Mecklenburg-Vorpommern mbH". Es ist eine von insgesamt 16 Lotteriegesellschaften in Deutschland, jede davon ist für das eigene der 16 deutschen Bundesländer zuständig. Rund 60 Mitarbeiter arbeiten täglich für Lotto Mecklenburg-Vorpommern und sorgen für die transparente, sichere und kundenfreundliche Veranstaltung der staatlichen Spielangebote und halten Kontakt zu den knapp 550 Lotto-Verkaufsstellen. Das Angebot von Lotto Mecklenburg-Vorpommern umfasst sowohl das allgemein bekannte Standardprodukt Lotto 6 aus 49 samt der dazugehörigen Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6, Eorojackpot, die Rentenlotterie Glücksspirale, KENO, plus 5, TOTO, BINGO und verschiedene Sofortlotterien.

Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren von Lotto Mecklenburg-Vorpommern?

Hier werden die Bearbeitungsgebühren verglichen, zwischen dem regulären Spiel am Kiosk (einer physikalisch vorhandenen Annahmestelle) und der seit kurzem wieder erlaubten Online-Variante. Bitte beachten Sie, dass Sie bei diesem Vergleich Ihren Tipp in jedem Fall direkt bei Ihrer Landeslotteriegesellschaft abgeben (also Lotto Mecklenburg-Vorpommern, falls Sie Ihren Wohnsitz in diesem Bundesland haben). Lotto Mecklenburg-Vorpommern erhebt identische Gebühren von nur 0,20€ für das Spiel im Internet (unabhängig von der Spielart und der Anzahl der Ziehungen). Die aktuelle Bearbeitungsgebühr am Kiosk ist unbekannt (ggf. 0,50 Euro pro Spielauftrag/Spielquittung). Falls Sie die aktuell gültige Gebühr am Kisok wissen, bitte melden! Wir empfehlen Ihnen, Ihre Tipps trotzdem online abzugeben, denn:

Online geht es doch viel schneller und bequemer!


Lotto Vergleich - Lotto Mecklenburg-Vorpommern

Kosten eines Lottofeldes (pro Ziehung 1,20 EUR zzgl. Bearbeitungsgebühr)

Eurojackpot Vergleich - Lotto Mecklenburg-Vorpommern

Kosten eines Eurojackpot-Feldes (pro Ziehung 2 EUR zzgl. Bearbeitungsgebühr)

Keno Vergleich - Lotto Mecklenburg-Vorpommern

Preis für ein Keno 10 Spiel (Spieleinsatz 1 EUR zzgl. Bearbeitungsgebühr)

Glücksspirale Vergleich - Lotto Mecklenburg-Vorpommern

Preis für eine Losnummer (Spieleinsatz 5 EUR zzgl. Bearbeitungsgebühr)

"*" - Alle Angaben ohne Gewähr hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit, Stand 05.09.2023,
"-" - wird nicht angeboten.

An dieser Stelle möchten wir außerdem auf unsere ausführlichen Vergleiche der Lotterien verweisen, die sämtliche online Anbieter berücksichtigen: den Lotto 6 aus 49 Preisvergleich - Lotto-Preisvergleich, für die neue europäische Lotterie Eurojackpot - Eurolotto-Preisvergleich, für die tägliche Lotterie KENO - den entsprechenden Keno-Preisvergleich und für die populäre Rentenlotterie den dazugehörigen Glücksspirale-Preisvergleich, die evtl. regelmäßiger aktualisiert werden. Dabei weisen wir gleich darauf hin, dass alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit sind und bitten im Zweifelsfall um eigene Prüfung.

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Annahmeschluss in den Lotto-Verkaufsstellen

Die Ziehungen Lotto 6 aus 49 des deutschen Lotto und Totoblocks finden am Mittwoch um 18:25 und am Samstag um 19:25 statt. In der Regel führt das zum Lottoannahmeschluss in den Lotto-Verkaufsstellen mittwochs um ca. 17:30 - 18:00 Uhr und samstags um ca. 18.30 - 19:00 Uhr. Diese Zeiten variieren zwischen den Bundesländern, weil die jeweiligen staatlichen Lotterieverwaltungen die Annahmeschlusszeiten mehr oder weniger in Eigenregie bestimmen können. Für die online Lotto-Verkaufsstelle der Lotteriegesellschaft Lotto Mecklenburg-Vorpommern gelten folgende Annahme-Schlusszeiten - für Mittwochslotto: 18:00 Uhr und für Samstagslotto: 19:00.

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Gewinnabholung und Gewinnauszahlung in Mecklenburg-Vorpommern

Noch bis vor kurzem mussten Lottospieler in Mecklenburg-Vorpommern ihre Gewinnansprüche innerhalb von 13 Wochen nach dem Ziehungsdatum (bzw. ab dem Tag der letztmaligen Ziehungsteilnahme im Falle von Lottoscheinen mit längeren Laufzeiten) unter Vorlage einer gültigen Spielquittung geltend machen, andernfalls verfiel der Lottogewinn. Diese Frist war einheitlich für alle deutschen Landeslotteriegesellschaften. Aktuelle Änderungen in der Rechtsprechung haben die neuste Änderung der Teilnahmebedingungen am 01.07.2016, geltend für die Ziehungen ab Samstag, den 02.07.2016 bewirkt. Nun heißt es im §18: "Für die Geltendmachung und die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen". I.d.R. haben die Lottospieler nun 3 Jahre Zeit (ggf. sogar bis zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres), Ihre Gewinnansprüche geltend zu machen, was eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu der vorherigen 13 Wochen-Frist bedeutet. In den Lotto-Verkaufsstellen in Mecklenburg-Vorpommern werden nur Gewinne in Höhe von maximal 500 Euro ausgezahlt. Bei höheren Gewinnsummen (Tipp aus der Praxis - auch schon bei Beträgen von einigen Hundert Euro, die ein kleiner Tabakladen um die Ecke i.d.R. nicht immer in der Kasse hat! Eine entsprechende vorherige Nachfrage ist hier immer zu empfehlen) muss eine schriftliche Gewinnanforderung gestellt werden (diese ist in jeder Lotto-Annahmestelle erhältlich). Alternativ können Sie die Zentrale der staatlichen Lottogesellschaft Mecklenburg-Vorpommern in Rostock auch persönlich aufsuchen:

Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in Mecklenburg-Vorpommern mbH
Erich-Schlesinger-Str. 36
18059 Rostock

Tel:+49 381 40555-0
Fax:+49 381 40555-780

Die Auszahlung kann auch per normale Banküberweisung erfolgen. Viel bequemer ist es also, den Spielschein online abzugeben. Hierbei kann die Spielquittung nicht verloren werden und der Gewinn wird automatisch auf das Girokonto überwiesen. Dazu kommt noch, wie bereits aus den o.a. Tabellen ersichtlich, dass man dabei auch von niedrigeren Bearbeitungsgebühren profitieren kann!

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Die Lotto Mecklenburg-Vorpommern Kundenkarte

Lotto Mecklenburg-Vorpommern Kundenkarte (Abbildung ähnlich)

Die LOTTO-Kundenkarte von Lotto Mecklenburg-Vorpommern heißt schlicht und einfach Kundenkarte. Diese Karte ist selbstverständlich kostenlos und ist in jedem LOTTO-Laden in Mecklenburg-Vorpommern erhältlich. Vor allem für die Lotterien ODDSET, TOTO und KENO, für die aus Gründen der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes seit 2008 eine persönliche Identifizierung notwendig ist, bringt diese Kundenkarte Vorteile. Die Kundenkarte dient dem zuvor genannten Zweck der Spieleridentifikation und ist 4 Jahre gültig; außerdem bietet sie noch weitere Serviceleistungen wie etwa die sofortige Überweisung von größeren Gewinnen über 500 Euro, bzw. die Überweisung der kleineren Gewinne, sofern Sie diese nicht innerhalb von der gesetzlichen Frist von 13 Wochen in einem LOTTO-Laden in Mecklenburg-Vorpommern abgeholt haben.

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Bundesland Mecklenburg-Vorpommern - Lottogeschichte

Die Landeshauptstadt Schwerin ist die Hauptstadt des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, eines Landes im Nordosten Deutschlands im Zentrum des südlichen Ostseeraumes. Die kreisfreie Mittelstadt Schwerin ist mit rund 96.000 Einwohnern (Stand 2017, Quelle: Statistisches Bundesamt destatis.de) die kleinste Landeshauptstadt in Deutschland. Die Fläche dieses deutschen Bundeslandes beträgt ca. 23.249,30 km2.

Zum ersten Mal wurde das Lotto in Deutschland am 11. Januar 1953 in Berlin ausgespielt, damals noch als Zahlenlotto 5 aus 90. Lotto MV kam erst später zu dem Deutschen LOTTO-Block, der im Juni 1955 durch die folgenden 5 Bundesländer gegründet wurde: Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Seit der Vereinbarung eines Lotto-Blockvertrags kann nun jedes Land das Zahlenlotto eigenständig durchführen. Die Ziehung der Gewinnzahlen erfolgte damals jeden Samstag und wurde von den LOTTO-Block Partnern im Wechsel jeweils über fünf Wochen abgehalten. Hamburg machte am 9. Oktober 1955 den Anfang: Um 16 Uhr erfolgte die Ausspielung von LOTTO-Kugeln zum ersten Mal in einer großen Trommel, damals noch aus Holz und Glas. Das Waisenmädchen Elvira wurde die allererste Lottofee – und zog als erste Lottozahl ausgerechnet die "13"! Die Auswertung der gespielten Spielscheine war damals noch harte Arbeit: 1955 arbeiteten hunderte Auswerterinnen die ganze Nacht unter strengster Aufsicht im Akkord, um alle Spielscheine mit einer Schablone zu prüfen. Inzwischen wird diese Aufgabe von modernen Rechenzentren innerhalb von nur wenigen Minuten erledigt. Heutzutage gilt für die Bereitstellung der Lottoquoten die folgende Faustregel: Jeweils am nächsten Arbeitstag, also meistens montags für das Lotto am Samstag und donnerstags für das Lotto am Mittwoch, normalerweise in der Zeitspanne zwischen 9 Uhr und 12 Uhr (je höher der Lotto-Jackpot, desto später die Bereitstellung der Lottoquoten).

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