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UPDATE
: Aktuelle Version : 6.55
: 06.03.2011 |
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Bequeme online - Tippabgabe |
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Nach
dem Inkrafttreten des GlückStV am 01.01.2008 ist das Online-Spielen
im Internet praktisch nicht mehr erlaubt (mehr dazu unter Wissenswertes).
Die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten einer online-Tippabgabe
sind also nur unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände
zu betrachten. Falls sich die Situation in den nächsten Wochen
grundsätzlich nicht ändert, dann ist diese Funktionalität
einer bequemen Tippabgabe ohne weiteres obsolet. Diese Unterseite ist
derzeit in Bearbeitung und wird bald überarbeitet. |
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1)
Ab Version 5.0 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Tipps ganz bequem
und - am wichtigsten - fehlerfrei über die Lottoannahmestelle
T. abzugeben. Sie brauchen nur das Lottoprogramm MELM auf Ihrem lokalen
Recher, der dann noch mit dem Internet verbunden sein sollte. Die weitere
Abwicklung erfolgt in dem Fall über die zur Verfügung gestellte
Online-Plattform von "T.". Die fehlerfreie Tippabgabe
funktioniert folgendermassen: Die entsprechenden Buttons, die dafür
anzuklicken sind, werden durch Betätigung der Schaltfläche
"Ausfüllen" automatisch mit den Lottozahlen des aktuellen
Lottosystems gefüllt und entsprechend der Anzahl der Spielreihen
im System aktiviert. Weitere Details dürfen hier (=im Internet!)
leider nicht gegeben werden, da nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag
(GlüStV) jegliche Werbung für öffentliches Glücksspiel
im Internet generell verboten ist und auch ein einfacher Link könnte
dann theoretisch als Werbung bewertet werden. |
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2)
Ab Version 6.50 des Lottoprogramms MELM haben Sie nun die Möglichkeit,
Ihre Tipps alternativ an die Lottoannahmestelle L. abzugeben. Die weitere
Abwicklung erfolgt in dem Fall über die zur Verfügung gestellte
Online-Plattform von "L.". Die fehlerfreie Tippabgabe
funktioniert folgendermassen: Die entsprechenden Buttons, die dafür
anzuklicken sind, werden durch Betätigung der Schaltfläche
"Ausfüllen" automatisch mit den Lottozahlen des aktuellen
Lottosystems gefüllt und entsprechend der Anzahl der Spielreihen
im System aktiviert. Weitere Details dürfen hier (= im Internet!)
leider nicht gegeben werden, da nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag
(GlüStV) jegliche Werbung für öffentliches Glücksspiel
im Internet ausnahmslos verboten ist und auch ein einfacher Link könnte
dann theoretisch als Werbung bewertet werden. |
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